Pressemitteilung von Fridays for Future Augsburg am 19.5.2022

Fridays for Future Augsburg: Stadt Augsburg kassiert erneut Niederlage vor Gericht – Schulstreik auf Rathausplatz

Am morgigen Freitag, dem 20. Mai, veranstaltet Fridays for Future um 11:00 Uhr den ersten Schulstreik seit mehr als einem Jahr, also die erste Demonstration, die zur Schulzeit stattfindet.

Als Kundgebungsort zeigte Fridays for Future dazu der Stadt Augsburg frühzeitig der Rathausplatz an. Nach Wochen der Wartezeit großes Unverständnis: Das Ordnungsamt untersagt die Aufstellung am Rathausplatz und ordnet stattdessen den publikumsarmen Elias-Holl-Platz auf der Rückseite des Rathauses an.

Als Grund für diesen substanziellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit gab das Ordnungsamt im Bescheid (angehängt) an, dass die zeitgleich zum kurzen anfänglichen Redeblock des Schulstreiks stattfindende Veranstaltung beim Fugger-Pavillion gestört werde. Laut Veranstaltungsprogramm handelt es sich dabei um „Frühschoppen“ (Duden: „geselliger Trunk am Vormittag“).

Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied heute: Dieser Bescheid war illegal. „Gemessen an […] verfassungsrechtlichen […] Vorgaben erweist sich […] die Verlegung des Auftaktplatzes vom Rathausplatz auf den Elias-Holl-Platz als unangemessener Eingriff in die Versammlungsfreiheit […]“ (Seite 12, Zeile 18). Gemäß BayVersG Art. 15 müsste „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet“ sein, damit die freie Ortswahl eingeschränkt werden darf. Die Rechtfertigungsversuche der Stadt überzeugten das Gericht bei den friedlichen Schulstreiks von Fridays for Future nicht.

Janika Pondorf (17) von Fridays for Future kommentiert: „Sogar für uns Laien war vollkommen offensichtlich, dass der Rechtfertigungsversuch der Stadt grober Unfug war. Deshalb reichten wir einen Eilantrag ein. Busse und Trams werden in Augsburg immer teurer, von einer Verkehrswende ist nichts zu spüren. Unser Protest ist wichtiger denn je – zum Glück untersagte das Gericht den städtischen Versuch, unseren Protest unsichtbar zu machen!“

Pondorfs Mitstreiterin Charlotte Lauter (19) ergänzt: „Nach so vielen gewonnen Gerichtsverfahren wundern wir uns schon, warum die Stadt Augsburg immer noch offensichtlich rechtswidrige Versammlungsbescheide schreibt. Könnte sie ihre offenkundig im Überfluss vorhandene Bürokratiekapazität nicht für vereinfachte Windparkzulassungsverfahren nutzen?“ Die Aktivist*innen gewannen zuvor drei Mal in Sachen Versammlungsstatus des Klimacamps (Eilverfahren am Verwaltungsgericht, Hauptverfahren am Verwaltungsgericht, Hauptverfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof) sowie zwei Mal in Sachen Fahrraddemo über B17 (Eilverfahren an VG und VGH). Aufgrund der großen Unverhältnismäßigkeit des städtischen Bescheids prüfen Lauter zufolge die Aktivist*innen, ob weitere rechtliche Schritte gegen das Ordnungsamt eingeleitet werden können. Dieses sei als staatliche Institution eigentlich grundrechtsgebunden.

Anmerkung: Im Original enthielt die Presse geleitete Pressemitteilung noch verschiedene Anhänge. Darunter war auch eine Kopie der Klage gegen die Versammlungsauflagen.