Pressemitteilung vom Augsburger Klimacamp am 17. Juli 2020

Gerichtsurteil: Das Klimacamp durch die Versammlungsfreiheit gedeckt.

Heute Vormittag entschied das Verwaltungsgericht zu unserem Gunsten. Das Klimacamp am Rathaus genießt also weiterhin den Schutz der Versammlungsfreiheit.

In den letzten Tagen analysierten wir die bisher beschlossenen sowie die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Klimaschutzziele Augsburgs von einer wissenschaftlichen Perspektive. Der bisherige Kurs der Stadtregierung lässt zwar nicht erkennen, dass diese Ziele eingehalten werden; zu einem Teil liegt das auch an der Bundesregierung, die nicht geeignete Anreizmöglichkeiten schafft und mit dem Kohleeinstiegsgesetz plant, gegen das Pariser Klimaabkommen zu verstoßen.

Trotzdem sind die Ziele von symbolischem Interesse. Sollten sie eingehalten werden, wird Augsburg noch 34 Millionen Tonnen CO₂ emittieren (siehe Anhang). Diese Zahl ist in Beziehung zu setzen zu dem CO₂-Budget, das die Weltgemeinschaft noch emittieren kann, um mit einiger Wahrscheinlichkeit die Erderhitzung auf das 1,5-°C-Schreckensszenario zu begrenzen. Umgerechnet auf die Bevölkerung Augsburgs stehen nämlich nur 11 Millionen Tonnen CO₂ zur Verfügung. Die Stadt plant also, das uns zustehende Budget um den Faktor 3 zu überschreiten.

Natürlich ist diese Rechnung simpel gestrickt, da unsichere Kippelemente nicht berücksichtigt sind und willkürlich 2020 als Startdatum gewählt wurde. Bewertet man die Gesamtemissionen Deutschlands seit 1850, so hat Deutschland das verfügbare Budget bereits vor langer Zeit vollständig aufgebraucht.

Wir fordern: Die Stadt soll ein CO₂-Budget veröffentlichen, also angeben, wie viel Tonnen CO₂ sie noch zu emittieren gedenkt. Wenn das veröffentlichte Budget von der Pariser Zielvorgabe abweichen sollte, soll sie ausführlich darstellen, mit welchem Recht sie sich eine derartige Verletzung herausnimmt.